In unserer Satzung vereint sich unsere Philosophie mit den Vereinsbestimmungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Vom Finanzamt Ulm und Bad Urach bestätigt, verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die komplette Satzung vom Lazarusorden OSLH können Sie in der folgenden PDF-Datei einsehen.